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Serie «Ehe und Konkubinat», Teil I Grosse Unterschiede bei Steuern, Vorsorge und Erben

Zwischen Ehe und Konkubinat gibt es grosse Unterschiede. In diesem ersten Beitrag einer neuen Serie «Ehe und Konkubinat» werden die wichtigsten Vorteile und Nachteile der beiden Lebensformen aufgezeigt.

ABC13.10.20243"

Früher hat man oft geheiratet, weil das einfach zur Normalität gehörte. Heute wird aus den verschiedensten Gründen oft auf eine Heirat verzichtet. Zumal das Leben ohne Trauschein im Konkubinat so normal ist wie die Ehe. Wer unsicher ist, ob Ehe oder Konkubinat in der persönlichen Lage besser ist, muss eines wissen: Zwischen Ehe und Konkubinat gibt es grosse Unterschiede. Dies namentlich bei der Vorsorge, bei den Steuern und im Erbrecht. In diesem ersten Beitrag einer neuen Serie «Ehe und Konkubinat» zeigen die Autoren die wichtigsten Vorteile und Nachteile der beiden Lebensformen auf. In den folgenden Beiträgen wird erläutert, mit welchen Instrumenten sich die Ehe oder das Konkubinat bestmöglich gestalten lässt.

Vorteile der Ehe
  • Eherecht: Dank dem Eherecht findet das Eheleben in einem genau definierten rechtlichen Umfeld statt. Die Ehepartner sind damit rechtlich viel besser geschützt als Konkubinatspartner.
  • Witwen- und Witwerrenten: Überlebende Ehepartner haben in der Regel sowohl bei der AHV wie auch bei den Pensionskassen Anspruch auf eine Witwenrente oder eine Witwerrente.
  • Erbrecht: Ehepartner erben bei der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte des Nachlassvermögens. Wenn ein Testament oder ein Erbvertrag gemacht wird, zählen die Ehepartner zu den Pflichterben.
  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer: Ehepartner sind in der ganzen Schweiz von der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer befreit.
  • Steuerabzüge: Verheiratete haben beim Bund und den Kantonen Steuerabzüge. Davon profitieren namentlich Ehepaare, bei denen ein Ehepartner die massgebende Einkommensquelle ist. Wenn beide Partner einen höheren Lohn erzielen, kommt wegen der höheren Steuerprogression allerdings die «Heiratsstrafe» ins Spiel (siehe unten).
  • Bezug von Vorsorgegeldern: Verheiratete profitieren beim Bezug von Vorsorgegeldern von einem günstigeren Tarif.

Nachteile der Ehe
  • «Heiratsstrafe»: Ehepaare werden gemeinsam besteuert. Das kann bei doppelverdienenden und doppelvermögenden Ehepaaren wegen der Progression im Vergleich zur Einzelbesteuerung zu viel höheren Steuern für Einkommen und Vermögen führen. Seit Jahren bemüht sich die Politik, diese «Heiratsstrafe» abzuschaffen. Derzeit läuft im Parlament ein neuer Anlauf.
  • Deckelung der AHV-Rente: Bei der Pensionierung erhalten Ehepaare von der AHV höchstens 150 Prozent der Maximalrenten für Alleinstehende. Das sind derzeit 3675 Franken pro Monat anstatt die 4'900 Franken pro Monat für zwei Alleinstehende.

Vorteile des Konkubinats
  • Grosse Freiheiten: Konkubinatspartner gelten rechtlich als Einzelpersonen. Für sie gibt es keine besonderen Regeln, da es kein dem Eherecht entsprechendes Konkubinatsrecht gibt. Positiv ausgedrückt heisst das: Konkubinatspartner geniessen aus der Sicht des Gesetzgebers grosse Freiheiten.
  • Zwei AHV-Einzelrenten: Konkubinatspaare erhalten von der AHV zwei Einzelrenten. Das sind derzeit maximal 4'900 Franken pro Monat.
  • Keine Teilung des Pensionskassenvermögens bei der Trennung: Ist für den Konkubinatspartner mit dem höheren Pensionskassenvermögen ein Vorteil.
  • Möglichkeit, sich bei Pensionskassen, Lebensversicherern, Freizügigkeitsstiftungen und 3a-Vorsorgestiftungen als Lebenspartner zu registrieren: Wenn diese Registrierung erfolgt ist, erhalten Konkubinatspartner unter Umständen die in den Reglementen vorgesehenen Lebenspartnerleistungen.

Nachteile des Konkubinats
  • Keine AHV-Gutschriften: Bei einer Trennung gibt es für Lebenspartner keine AHV-Gutschriften.
  • Keine Teilung des Pensionskassenvermögens bei der Trennung: Ist für den Konkubinatspartner mit dem tieferen Pensionskassenvermögen ein Nachteil.
  • Keine AHV-Witwen- und Witwerrente: Die AHV zahlt an Konkubinatspartner keine Witwen- oder Witwerrente.
  • Gesetzliche Erbfolge berücksichtigt die Konkubinatspartner nicht: Für Konkubinatspartner gibt es keine gesetzliche Erbfolge. Oder: Nur wenn Konkubinatspartner in einem Testament oder Erbvertrag erwähnt sind, können sie von ihrem Konkubinatspartner etwas erben.
  • Hohe Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer: Je nach Kanton zahlen Konkubinatspartner eine hohe Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.
In den nächsten ABC-E-News wird aufgezeigt, wie man im Konkubinat mit einem Konkubinatsvertrag und einer Todesfallrisikoversicherung Nachteile dieser Lebensform vermindern kann.
Quelle: ABC Ärzeberatung

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