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«Meine Impfungen»: Daten sollen doch noch gerettet werden

Noch gibt es aber einige mögliche Stolpersteine. In einem Vorprojekt wird unter anderem nun geprüft, ob der Zustand der Daten überhaupt eine Rettung zulässt.

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Zuletzt sah es so aus, also ob die Impfdaten, welche rund 300'000 Schweizer Bürger auf der untergegangenen Plattform «Meine Impfungen» eingegeben haben, vernichtet werden müssen.

Wie sie mitteilen, haben aber nun die Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG), der Kanton Aargau und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Vereinbarung unterzeichnet, mit einem Plan zu einer möglichen Rettung der Daten von «Meine Impfungen». Die Impfdaten sollen letztendlich an die User zurückgegeben werden. Vorerst überträgt sie das zuständige Konkursamt an den Kanton Aargau, um zu verhindern, dass sie mit dem Abschluss des Liquidationsverfahrens definitiv vernichtet werden.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) befürwortet diese Vereinbarung und hat darum seinen früheren Antrag zur Löschung der Daten vorerst widerrufen.

Datenschutzrechte jederzeit vollständig gewahrt
Bis die Daten zurückgegeben werden können, müssen aber noch einige Hürden überwunden werden. Im Rahmen eines Vorprojekts prüft die SteHAG gemeinsam mit dem BAG sowie allfälligen weiteren Stammgemeinschaften und Kantonen zuerst, ob sich diese Daten überhaupt in einem Zustand befinden, der eine Rettung zulässt. Dann muss geprüft werden, ob die Rettung wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Und dies muss geschehen, während gleichzeitig die Datenschutzrechte der betroffenen Personen jederzeit vollständig gewahrt bleiben.

Im Vorprojekt werden deshalb auch Vertreter des eidgenössischen sowie des kantonalen Datenschutzes beigezogen. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, verpflichtet sich die SteHAG, sämtliche Daten nachweislich und datenschutzkonform zu vernichten.

Wenn das Vorprojekt insgesamt ein positives Resultat hat, soll den Betroffenen dann in einem Folgeprojekt eine datenschutzkonforme Möglichkeit angeboten werden, die eigenen Impfdaten in ein elektronisches Patientendossier zu übernehmen.PS

Quelle: Medinside, 20.06.2022

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