Von der Seuchenpolizei zu Public Health
Darf der Staat zur Erhaltung der Gesundheit oder des physischen Wohls der Staatsbürger in deren Privatsphäre eingreifen? Diese Frage entstand nicht erst in jüngster Zeit: Bereits im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts setzte sich ein Basler Grossrat in einer Ausgabe des Blattes «Deutsche Vierteljahresschrift für öffentliche Gesundheitspflege» mit dieser Frage auseinander.
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