Im Kanton Zürich bleibt’s dabei: Keine Seniorenbewilligung für Ärzte im Ruhestand!
Eines Tages werden auch alle heute noch berufstätigen Ärztinnen und Ärzte vor der Situation stehen: Es wird ihnen erklärt, sie seien nicht mehr befugt oder de facto nicht mehr in der Lage, ihre Angehörigen, einen guten Freund oder sich selbst zu behandeln, es sei denn, sie erwerben auch für den Ruhestand wiederum eine Berufsausübungsbewilligung. Genau so geht es heute schon Hunderten von ehemaligen Praktikern im Kanton Zürich.
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