Home/Schweizer Zeitschrift für Ernährungsmedizin 01/2023/Schweizer Recht bei Nahrungsergänzungsmitteln

Schweizer Recht bei Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Heilmittel. Damit ein Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden kann, müssen spezifische Anforderungen erfüllt sein. Werbung, die Nahrungsergänzungsmitteln Eigenschaften der Heilung, der Linderung oder der Verhütung von Krankheiten zumisst, ist verboten.

Monika Wymann, Ursula Deiss9.2.2023
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