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Berufshaftpflichtversicherung für Praxisinhaber – was ist zu beachten?

Auf dem Weg zur eigenen Praxis führt kein Weg an einer Berufshaftpflichtversicherung vorbei, muss diese doch in der Regel im Bewilligungsprozess den Behörden vorgelegt werden. Deshalb wollten wir von Roger Ledermann, Versicherungsfachmann und Geschäftsleitungsmitglied der Roth Gygax & Partner AG, wissen, wie man als Arzt/Ärztin an diese Deckung gelangt und was dabei beachtet werden muss.

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Herr Ledermann, Berufshaftpflichtversicherung ist gleich Berufshaftpflichtversicherung – oder wie sehen Sie das?
So einfach ist es nicht. Es gibt verschiedene Deckungsbausteine, unterschiedliche Garantiesummen und Selbstbehalte, Versicherer mit mehr oder weniger Schadenerfahrung usw. Weiter gilt es, die genaue Tätigkeit der Kundschaft zu umschreiben und zu versichern und auf ärztespezifische Besonderheiten zu achten. Schliesslich gibt es teilweise grosse Prämienunterschiede. Ohne sorgfältige Selektion kann man dadurch zu viel Prämie für eine unpassende Deckung ausgeben.

Wie gehen Sie vor, damit das Ihren Kunden nicht passiert?
Wir verfügen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung über drei Rahmenverträge mit renommierten Versicherern, und durch unsere 9'000 Kunden konnten wir vorteilhafte Prämien aushandeln. Diese Versicherer verfügen alle über auf Medizinalrecht spezialisierte Teams, damit unsere Kunden im Schadenfall eine perfekte Unterstützung auf Augenhöhe erhalten. Unsere ärztespezifischen Produkte umfassen alle Deckungen, welche die Kundschaft benötigt.

Was verstehen Sie unter Garantiesumme, und wie lautet hier Ihre Empfehlung?
Die Garantiesumme entspricht der maximalen Entschädigung, die eine Versicherungsgesellschaft bezahlt. Unsere Lösungen umfassen eine Jahres-Zweifachgarantie, und wir empfehlen eine Summe von mindestens CHF 10 Mio. Das bedeutet, dass ein einzelner Schadenfall bis zu CHF 10 Mio. gedeckt ist und innerhalb eines Jahres mehrere Fälle bis zu CHF 20 Mio. versichert sind.

Manchmal wird eine Berufshaftpflicht schnell benötigt, um den Bewilligungsprozess voranzutreiben. Wie lange brauchen Sie zum Abschluss einer Versicherung?
Für die meisten ärztespezifischen Tätigkeiten können wir innerhalb weniger Minuten eine Offerte berechnen und die Antragsunterlagen vorbereiten. Nur spezielle Konstellationen müssen wir vorgängig mit unseren Versicherern abklären. Sobald wir den unterzeichneten Antrag vorliegen haben, können wir unserer Kundschaft auf Wunsch einen provisorischen Deckungsnachweis organisieren. Innerhalb von einem bis zwei Arbeitstagen kann somit der Behörde die Versicherung belegt werden.

Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Die Prämie ist abhängig von zahlreichen Faktoren, hauptsächlich von der Fachrichtung und vom Beschäftigungsgrad. Ein Facharzt für Allgemeine Innere Medizin kann sich beispielsweise bereits ab rund CHF 586 versichern, während ein chirurgisch tätiger Ophthalmologe CHF 4'588 oder ein Chirurg CHF 7'245 bezahlen muss (Beschäftigungsgrad 100 %). Gerne erstellen wir für FMH-Services-Mitglieder eine persönliche und unverbindliche Preisauskunft, selbstverständlich kostenlos.

Mit der Berufshaftpflichtversicherung ist es für angehende Praxisinhaber/innen nicht gemacht. Was gilt es weiter bezüglich Versicherung und Vorsorge zu unternehmen?
Aus zeitlichen Gründen fokussiert man sich oft auf die obligatorischen Deckungen. Gerne möchten wir unsere Empfehlung in drei Punkte aufteilen.
  • Praxis: Die neue Praxis gilt es gegen verschiedenste Gefahren zu versichern. Mit einer All-Risks Praxisversicherung deckt man das Inventar und die Medizinalgeräte gegen Beschädigung und Abhandenkommen und versichert auch den Umsatzausfall bei einem Schadenfall. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei rechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel mit der Santésuisse wegen unwirtschaftlicher Leistungserbringung. Eine Cyberversicherung schützt zudem die Daten.
  • Personal: Als Arbeitgeber benötigt man verschiedene Deckungen für die Angestellten. Darunter fallen die Unfallversicherung (UVG), eine Krankentaggeldversicherung (KTG) und die berufliche Vorsorge (BVG).
  • Persönliche Vorsorge: Dieses Thema wird häufig hintangestellt, wäre aber eigentlich am wichtigsten. Mit dem Wechsel von einer Anstellung zur Selbständigkeit fallen viele Deckungen weg, welche man früher über den Arbeitgeber versichert hatte. Wir empfehlen eine persönliche Beratung, um den Deckungsbedarf zu definieren und geeignete Lösungen zu finden. Achten Sie bei der Beratung unbedingt auf die Beratungserfahrung mit Ärzten und Ärztinnen.

Insurance
Roth Gygax & Partner AG*
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*Die Roth Gygax & Partner AG ist ein von der FMH Services Genossenschaft empfohlenes, rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Beratungsunternehmen.

Quelle: FMH Services, Dezember 2024

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