Der Bundesrat hat die Aufgabe, die Qualität der Leistungen, die zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) erbracht werden, weiterzuentwickeln. Er hat dazu – in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsakteuren –im Jahr 2022 die neue Qualitätsstrategie verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass Behandlung und Pflege sicher, wirksam und integriert und auf Augenhöhe mit der Patientin und dem Patienten erfolgen müssen. Auf Basis der Qualitätsstrategie legt der Bundesrat alle vier Jahre seine Ziele zur Qualitätsentwicklung fest. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) setzt die Vierjahresziele des Bundesrats um, indem sie Dritte beauftragt und sich finanziell an Projekten zur Qualitätsentwicklung beteiligt.
Die von den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer abzuschliessenden Qualitätsverträge müssen sich ebenfalls an den Vierjahreszielen des Bundesrates orientieren.
Vierjahresziele 2025-2028
Die Vierjahresziele 2025-2028 sind eine Weiterentwicklung der Ziele 2022-2024. Wie bisher soll die Qualitätsentwicklung möglichst rasch auf allen Ebenen des Gesundheitswesens verankert werden. Ausserdem sollen beispielsweise eine positive Fehlerkultur verankert sowie die Schaffung eines nationalen Qualitätsmonitoringsystems vorangetrieben werden.
Verpflichtungskredit für die Jahre 2025 bis 2028
Die Kosten der EQK werden zu je einem Drittel von Bund, Kantonen und den Versicherern finanziert. Damit kann die EQK mit Finanzhilfen nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung unterstützen. Sie kann auch Abgeltungen an Dritte zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Durchführung von Studien und nationalen Programmen zur Qualitätsentwicklung gewähren. Für die Jahre 2025-2028 wird ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von 47 Millionen Franken beantragt.PS