Die juristische Perspektive - Gilt das Berufsgeheimnis auch unter Arztkollegen?
Wenn Sie beim Feierabendbier Ihren Arztkollegen von Ihrem Berufsalltag, insbesondere von Ihren Patienten berichten, lauern bereits mehrere juristische Fallgruben. Denn das Berufsgeheimnis geht viel weiter, als manch einem bewusst ist. Schon die simple Feststellung, man hätte Promi XY bei sich in Behandlung, ist verboten – auch ohne Angabe des Behandlungsgrunds.
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