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Klimabewusstsein in der Hausarztpraxis: Neue Leitlinie zur Verordnung von inhalativen Arzneimitteln

In der hausärztlichen Versorgung verursachen inhalative Arzneimittel die höchsten Emissionen. Die Wirkstoffe können über ein Dosieraerosol oder einen Pulverinhalator appliziert werden. Um den CO2-Fussabdruck im Gesundheitswesen zu reduzieren, hat die DEGAM eine neue S1-Leitlinie für die ärztliche Praxis zur Verordnung inhalativer Arzneimittel veröffentlicht.

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Der Klimawandel ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit – auch im Gesundheitswesen. Im hausärztlichen Bereich verursacht die Verordnung von Medikamenten den grössten CO2-Fussabdruck. Dabei sind es insbesondere inhalative Arzneimittel (Dosieraerosole), die aufgrund der verwendeten Treibmittel am schädlichsten für das Klima sind. Es gibt aber etablierte Alternativen: Inhalatoren, die den Wirkstoff in Pulverform beinhalten.

Alle Inhalativa werden vor allem bei Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD) verordnet – also bei Krankheitsbildern, die durch den Klimawandel bzw. seine Ursachen (zum Beispiel Feinstaubbelastung) begünstigt werden. Ein problematischer Kreislauf, denn Asthma bronchiale und COPD nehmen nach wie vor zu.

Neue S1-Leitlinie der DEGAM Durch einen Wechsel von Dosieraerosolen zu Pulverinhalatoren liesse sich der CO2-Fussabdruck im Gesundheitswesen deutlich reduzieren. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) eine neue S1-Leitlinie veröffentlicht. Damit ist sie die erste Leitlinie, die explizit die Bedeutung der Verschreibung einer Medikamentengruppe für den Klimawandel thematisiert: «Klimaschutz ist ein wichtiger Beitrag zur globalen Gesundheit. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft sind wir uns unserer Verantwortung bewusst. Mit dieser neuen Leitlinie möchten wir den Hausärzten valide Informationen zur Verfügung stellen, damit sie in der Praxis eine klimabewusste Entscheidung treffen können», erklärt PD Dr. Guido Schmiemann als federführender Autor der Leitlinie.

Konkrete Hilfestellung für die Praxis Bisher orientiert sich die Auswahl des inhalativen Arzneimittels vor allem an Handhabung und Atemtechnik. Für die meisten Patienten sind auch Pulverinhalatoren gut zu nutzen, nur für Kinder unter fünf Jahren oder geriatrische Patienten wird man meistens auf Dosieraerosole setzen, da sie etwas leichter einzuatmen sind.

Für alle anderen Patientengruppen bieten sich die Pulverinhalatoren gleichermassen an – mit einem klaren Vorteil in der Klimabilanz. Dazu gibt die neue Leitlinie konkrete Hilfestellungen für die ärztliche Praxis: Die vorhandene Evidenz zur Entscheidung zwischen Pulverinhalatoren und Dosieraerosolen wird zusammengefasst und der Aspekt des Klimaschutzes durch Treibmittel explizit aufgegriffen.

Klimafreundlichere Pulverinhalatoren
Die Leitlinie informiert darüber, dass eine randomisierte Studie zu dem Ergebnis kommt, dass die Umstellung auf die klimafreundlicheren Pulverinhalatoren zu einer substanziellen Verringerung des Treibhausgasausstosses ohne Nachteile in Bezug auf die Asthmakontrolle führt. Auch andere Studien kamen zu dem Ergebnis, dass es keine klinisch relevanten Unterschiede zwischen den beiden Darreichungsformen gibt.
Neben Ärzten werden mit der Leitlinie auch alle anderen Gesundheitsfachberufe (wie zum Beispiel Apotheker) angesprochen, die in der Beratung von Betroffenen tätig sind.

Zur Leitlinie


Weiterführende Informationen
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Schweiz

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