In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird die Vergütung von Leistungen durch die OKP geregelt. Am 1. Juli 2023 treten verschiedene Änderungen in Kraft. So werden unter anderem in die Analyseliste (Anhang 3 der KLV) neu Vergütungspositionen für die Analysemethode Breitspektrum-PCR aufgenommen. Dadurch kann künftig im ambulanten Bereich DNA von Bakterien nachgewiesen werden, die durch Antibiotika-Behandlung abgestorben oder aus anderen Gründen nicht mit den üblichen Kulturmethoden nachweisbar sind. Die Breitspektrum-PCR ist bereits seit vielen Jahren im stationären Bereich im Einsatz.
Die Liste der ärztlichen Leistungen (Anhang 1 der KLV) wird im Gebiet Kardiologie erweitert. Die sogenannte Transkatheter-Aortenklappen-Implantation (TAVI für transcatheter aortic valve implantation) ist eine minimal-invasive Alternative zum operativen Klappenersatz am offenen Herzen bei Personen mit einer Verengung der Herzklappe. Dieser Eingriff ist für Personen mit schwerem und neu mit mittlerem Operationsrisiko definitiv leistungspflichtig. Neu werden die Kosten auch bei Personen mit niedrigem Operationsrisiko und einem Alter von mindestens 75 Jahren übernommen, vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2025.
In die Mittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 der KLV) werden neu Vergütungspositionen für therapeutische Unterwäsche zum Einsatz bei der Hauterkrankung Lichen sclerosus bei Erwachsenen und Kindern aufgenommen. Durch das Tragen dieser Unterwäsche mit einer antimikrobiellen Beschichtung können Juckreiz, Brennen und Schmerzen im Intimbereich verringert werden.
Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge vorgenommen worden.PS