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Patientenverfügung FMH revidiert – Therapieziel und Behandlungswunsch klar erkennbar

Die FMH hat zusammen mit einer Expertengruppe die Patientenverfügung FMH überarbeitet. Oberstes Ziel war es, Widersprüche bei der Wahl von Therapieziel und Behandlungswunsch zu vermeiden, damit diese für das behandelnde Team klar erkennbar sind. Auch die Notfallsituation kann in der revidierten Patientenverfügung deutlich geregelt werden. Wiederum stehen eine Kurz- und ausführliche Version der Patientenverfügung zur Verfügung. Die ausführliche Version ist jetzt modular aufgebaut und die verfügende Person kann bestimmen, wie viele Teile sie ausfüllen will. Neu kann die Patientenverfügung mit dem Entscheid zur Organspende abgeschlossen werden.

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Jede Person kann unerwartet aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Eingriffs in eine Situation geraten, in der sie sich nicht zu den medizinischen Massnahmen äussern kann. Für eine solche Situation ist eine Patientenverfügung von grosser Bedeutung. Es hat sich gezeigt, dass die von der FMH seit mehreren Jahren zur Verfügung gestellte Kurz- und ausführliche Version der Patientenverfügung je nach Wahl von Therapieziel und Behandlungsmethode zu Widersprüchen führen kann und für die Anwender schwer verständlich ist. Eine Revision war unumgänglich. Die FMH hat ihre Vorlagen jetzt revidiert und stellt eine neue Kurz- und ausführliche Version zur Verfügung.

Widersprüche bei Therapieziel und Behandlungswunsch vermeiden
Zusammen mit Experten aus den Fachbereichen Intensiv- und Palliativmedizin, Intensiv- und Palliativpflege, Hausarztmedizin, Psychiatrie, Anästhesie und Notfallmedizin wurden die bestehenden FMH-Vorlagen eingehend diskutiert und überarbeitet. Mit einerseits Dr. iur. Caroline Hartmann, Rechtsdienst FMH, und andererseits Dr. med. Jana Siroka, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, war auch die FMH in der Expertengruppe vertreten. Es stellten sich der Expertengruppe diverse Herausforderungen. Oberstes Ziel war es, Widersprüche bei der Wahl von Therapieziel und Behandlungswunsch zu vermeiden, damit das Therapieziel und die Behandlungswünsche der Patientin oder des Patienten für das behandelnde Team klar erkennbar sind. Zentral ist auch, dass die Notfallsituation in der revidierten Patientenverfügung deutlich geregelt werden kann.

Modularer Aufbau der ausführlichen Version
Die ausführliche Version der Patientenverfügung ist neu modular aufgebaut und die verfügende Person kann bestimmen, wie viele Teile sie ausfüllen möchte.
  • Der Wille kann in der ausführlichen Version detaillierter bekundet werden als in der Kurzversion und es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich zur letzten Lebensphase zu äussern.
  • Sowohl in der Kurz- als auch in der ausführlichen Version hat die verfügende Person die Möglichkeit, sich zu ihrer Lebenseinstellung im Sinne einer Werteerklärung zu äussern. Dies hilft dem Behandlungsteam, die Person besser kennenzulernen. Die Patientenverfügung kann jeweils mit dem Entscheid zur Organspende abgeschlossen werden.
  • Eine ausführliche Wegleitung hilft den verfügenden Personen, die Kurz- oder ausführliche Version selbständig auszufüllen und sich bei Bedarf zu informieren.PS

Zur Website FMH: Patientenverfügung

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