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Abgabe von Teilmengen bei Arzneimitteln mit einer anhaltenden Mangellage

In den letzten Wochen hat sich die Arzneimittel-Versorgungssituation weiter verschärft. Eine Mangellage kann sich negativ auf die Patientensicherheit, bzw. das Patientenwohl auswirken. Zu den rasch wirksamen Massnahmen zur Entlastung der Situation gehört die Abgabe von Teilmengen knapper Arzneimittel.

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Im Rahmen einer Taskforce des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung, in der auch die FMH und pharmaSuisse Einsitz haben, werden gemeinsam mit anderen Bundesstellen, Vertretungen der Kantone, Leistungserbringern des Gesundheitswesens und der Wirtschaft kurzfristige und rasch wirksame Massnahmen zu einer Entlastung der Situation geprüft.

Abgabe von Teilmengen Eine der Massnahmen umfasst die Abgabe von Teilmengen bei Arzneimitteln mit einer anhaltenden Mangellage. Hierdurch soll die Reichweite der bestehenden Lagerbestände verbessert werden. Aus Gründen der Heilmittelsicherheit sind Arzneimittel grundsätzlich nur in der zugelassenen Originalpackung abzugeben. Aufgrund der problematischen Lage erachtet es die Taskforce jedoch als vertretbar von diesem Grundsatz abzuweichen für eine Gruppe von definierten Wirkstoffen und für einen begrenzten Zeitraum.

Wirkstoffliste Teilmengenabgabe Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung veröffentlicht während der Mangellage eine «Wirkstoffliste Teilmengenabgabe» mit denjenigen Wirkstoffen, bei denen eine Mangellage herrscht und bei denen die Abgabe von Teilmengen sinnvoll machbar ist. Die Liste wird in der Regel monatlich überarbeitet und der aktuellen Versorgungssituation angepasst.

Auch Ärzte sollen Teilmengen abgeben In Kantonen, welche die Selbstdispensation kennen, also den Ärzten erlauben, Patienten Medikamente direkt abzugeben, sind auch diese dazu angehalten, bei knappen Medikamenten eine Teilabgabe vorzunehmen.PS

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Quelle: FMH Kommunikation, 21.03.2023

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