Rosenbergstrasse
Wen wundert’s: Sogar das Bundesamt für Justiz zweifelt daran, dass die Tarmed-Eingriffe des Bundesrats sauber und wasserdicht sind. Man darf sich höchstens darüber wundern, dass die Frage überhaupt ernsthaft gestellt wurde. Wenn mit Tarifanpassungen politische Ziele verfolgt werden (anfangs Kostenneutralität, am Ende aber Einsparungen von 700 Millionen Franken), kann das bundesrätliche Herumgeschraubel beim besten Willen nicht gleichzeitig auch noch «sachgerecht» und «betriebswirtschaftlich» sein, wie’s das KGV eigentlich verlangt. Aber man kann’s ja versuchen.
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