Das elektronische Patientendossier (Teil 4) - Zugriffsrechte sollten besser definiert sein
Patientendaten werden in immer mehr Kontexten interessant und relevant. Für deren vernetzte Nutzung braucht es einen Rechtsrahmen. Mit dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (ePD) wird dieser für behandlungsrelevante Daten nun geboten. Damit die dabei angestrebten Ziele – Sicherheit, Behandlungsqualität und Effizienz – tatsächlich erreicht werden können, braucht es die breite Akzeptanz des ePD. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber nicht alle Stellschrauben richtig justiert. Bis auf Weiteres sind hier die beteiligten Gesundheitsfachpersonen gefordert.
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