Home/ARS MEDICI 19/2018/Wie der Förster zum Apotheker wurde

Wie der Förster zum Apotheker wurde

Bis Ende 2017 erhielten emeritierte Ärzte ab 70 im Kanton Zürich und auch andernorts eine «eingeschränkte Berufsausübungsbewilligung für Ärzte im Ruhestand», die sogenannte Seniorenbewilligung, mit der sie sich selbst, nahe Angehörige und Freunde unentgeltlich medizinisch behandeln, also auch Medikamente bestellen, rezeptieren und abgeben durften. Per Januar 2018 kippte die Zürcher Gesundheitsdirektion diese vernünftige und bewährte Regelung ohne die geringste Not, ohne äusseren Anlass, einfach unter Berufung auf Art. 36 ff. des (unveränderten) Medizinalberufegesetzes. Seitdem ist es Ärzten nach Praxisaufgabe verboten, ärztlich tätig zu sein. Medikamente beziehen ad usum proprium? Aus die Maus, das war einmal.

Richard Altorfer27.9.2018
image

Anmelden und kostenlos alle Tools nutzen

Entdecken Sie das gesamte Angebot (z.B. Scores, Guidelines, Veranstaltungen, Drugshortages, Cochrane Library, Compendium)

Rosenbergstrasse 115
8212 Neuhausen am Rheinfall
Telefon: +41 52 675 51 74
info@docinside.ch
www.docinside.ch

Handelsregistereintrag
Firmenname: DOCINSIDE AG
UID: CHE-412.607.286

Über uns
Bankverbindung

Schaffhauser Kantonalbank
8200 Schaffhausen
IBAN: CH76 0078 2008 2797 0810 2

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-412.607.286

Kontakte

Dr. med. Adrian Müller
Betrieb und Inhalte
adrian.mueller@docinside.ch

Dr. med. Richard Altorfer
Inhalte und Redaktion
richard.altorfer@docinside.ch

Dr. med. Christine Mücke
Inhalte und Redaktion
christine.muecke@docinside.ch

Copyright © 2021 Alle Rechte vorbehalten.
Powered by Deep Impact / Spectra