Bürokratische Bevormundung des emeritierten Arztes
Im Kanton Zürich wird seit 2018 den emeritierten Ärztinnen und Ärzten die Bewilligung zur eingeschränkten Berufstätigkeit, die sogenannte Seniorenbewilligung, nicht mehr erneuert. Das heisst, erfahrene Ärzte verloren ihre Zulassung, im schweizerischen Gesundheitswesen tätig zu sein, sie verloren ihre ZSR-Nummer, es sei denn, sie erfüllten neu wieder die Auflagen, die für eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen zur privatwirtschaftlich eigenständigen Berufsausübung notwendig sind.
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