Chance auf Hilfe in scheinbar aussichtsloser Situation
Eine fürsorgerische Unterbringung gilt als Mittel der letzten Wahl, zuvor sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Wer eine fürsorgerische Unterbringung anordnen kann, ist kantonal geregelt. Wann eine solche angeordnet werden sollte und was dabei zu berücksichtigen ist, erläutert PD Dr. med. Matthias Jäger, Direktor Erwachsenenpsychiatrie, Chefarzt Privatklinik, Psychiatrie Baselland, im Interview.
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