Home/ARS MEDICI 10/2021/Xundheit in Bärn

Xundheit in Bärn

Der Ständerat beschloss als Zweitrat in der Frühjahrssession 2021 eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes betreffend Cannabis-Arzneimittel. Die Abgabe von medizinischem Cannabis durch Ärzte soll ermöglicht und administrativ vereinfacht werden. Es werden fortan keine komplizierten Ausnahmebewilligungen mehr eingeholt werden müssen. Cannabis wird künftig wie andere Substanzen auf der Betäubungsmittelliste von jedem Arzt verschrieben werden können. Nachdem der Nationalrat als Erstrat bereits zugestimmt hatte, wurde die Gesetzesänderung auch vom Ständerat beschlossen. Hier die Voten der Präsidentin der ständerätlichen Kommission und von BR Alain Berset.

Brigitte Häberli-Koller13.5.2021
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