Home/ARS MEDICI 17/2023/Was darf ein Vertrauensarzt, was nicht?

Was darf ein Vertrauensarzt, was nicht?

Der Umgang mancher Ärzte mit dem Arztgeheimnis erfolgt nicht immer mit der nötigen Sorgfalt. Rasch kann, freilich ohne böse Absichten, eine Schweigepflichtverletzung vorliegen. Beispielsweise sind bei der Erstellung eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses die Grenzen eng gesteckt. Das gilt auch für dessen Überprüfung durch den Vertrauensarzt im Auftrag eines Arbeitgebers.

Beat Schmidli24.8.2023
image

Anmelden und kostenlos alle Tools nutzen

Entdecken Sie das gesamte Angebot (z.B. Scores, Guidelines, Veranstaltungen, Drugshortages, Cochrane Library, Compendium)

Rosenbergstrasse 115
8212 Neuhausen am Rheinfall
Telefon: +41 52 675 51 74
info@docinside.ch
www.docinside.ch

Handelsregistereintrag
Firmenname: DOCINSIDE AG
UID: CHE-412.607.286

Über uns
Bankverbindung

Schaffhauser Kantonalbank
8200 Schaffhausen
IBAN: CH76 0078 2008 2797 0810 2

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-412.607.286

Kontakte

Dr. med. Adrian Müller
Betrieb und Inhalte
adrian.mueller@docinside.ch

Dr. med. Richard Altorfer
Inhalte und Redaktion
richard.altorfer@docinside.ch

Dr. med. Christine Mücke
Inhalte und Redaktion
christine.muecke@docinside.ch

Copyright © 2021 Alle Rechte vorbehalten.
Powered by Deep Impact / Spectra