Was darf ein Vertrauensarzt, was nicht?
Der Umgang mancher Ärzte mit dem Arztgeheimnis erfolgt nicht immer mit der nötigen Sorgfalt. Rasch kann, freilich ohne böse Absichten, eine Schweigepflichtverletzung vorliegen. Beispielsweise sind bei der Erstellung eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses die Grenzen eng gesteckt. Das gilt auch für dessen Überprüfung durch den Vertrauensarzt im Auftrag eines Arbeitgebers.
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