Stationäre Behandlungsbedürftigkeit psychiatrischer Patienten in der Schweiz
Die stationäre Behandlungsbedürftigkeit psychiatrischer Patienten in der Schweiz wird durch verschiedene medizinische Kriterien und gesetzliche Regelungen bestimmt. Über die Auslegung des Rechtsbegriffs bestehen unterschiedliche Ansichten, was zu Auslegekonflikten zwischen Kostenträgern und psychiatrischen Leistungserbringern führen kann. Die Kostenträger neigen zu einer engeren Begriffsauslegung als die Leistungserbringer, die sich auf medizinische, ethische und rechtliche Überlegungen abstützen.
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