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BAG lehnt Aufsichtsbeschwerde der Psy-Verbände zu Personen in Weiterbildung ab

Die santésuisse weigert sich weiter, die Leistungen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung über deren Aufsichtsperson zu vergüten. Das BAG lehnt es ab, das Vorgehen von santésuisse, das die Weiterbildung im Gesundheitssystem bedroht, zu prüfen. Nun liegt es am Parlament und dem Bundesrat, die Initiative zu ergreifen.

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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lehnt die im Januar 2023 gemeinsam eingereichte Aufsichtsbeschwerde der Psy-Verbände ab. Dies geht aus einem Schreiben des BAG vom 16. März hervor. Die Aufsichtsbehörde begründet die Ablehnung mit dem laufenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Aus Gründen der Gewaltenteilung wolle man nicht in die Verfahren eingreifen. Man habe aber das Begehren zur Kenntnis genommen. Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) bedauert den Entscheid des BAG.

Die Vergütungspflicht von Leistungen, die von Personen in Weiterbildung erbracht werden und über ihre Aufsichtsperson abgerechnet werden, ist heute nicht ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Sie entspricht im Gesundheitswesen aber einer gelebten Rechtspraxis, die für Assistenzpsychotherapeuten und Assistenzärzten gleichermassen gilt. Das bestätigen auch aktuelle juristische Einschätzungen, beispielsweise von Prof. Dr. Thomas Gächter und Dr. Gregori Werder.

Unsicherheit in der Weiterbildung im Gesundheitswesen bleibt bestehen
Obwohl diese Praxis seit Jahrzehnten etabliert ist, haben santésuisse und CSS im Zuge der Einführung des Anordnungsmodells in verschiedenen Kantonen Beschwerde erhoben, um Leistungen von Assistenzpsychotherapeuten nicht mehr über ihre Aufsichtsperson in der Grundversicherung vergüten zu müssen. Die dadurch geschürte Unsicherheit bedroht Therapieplätze tausender Patienten und verunmöglicht die Weiterbildung hunderter Psychotherapeuten. Wenn den Beschwerden stattgegeben würde, wäre auch die bisher nicht tangierte Vergütung der Assistenzärzten bedroht.

Die FSP wünscht, dass diese Rechtunsicherheit definitiv erledigt wird – sei es mit einer Änderung der Verordnung auf Stufe Departement des Innern oder auf Gesetzebene. Bundesrat und Parlament sind jetzt gefragt. Es bleibt die leise Hoffnung, dass santésuisse und CSS die in verschiedenen Kantonen eingereichten Beschwerden zurückzieht, um diese unsägliche Situation für die Gesundheitsversorgung beenden, damit die Patienten wieder versorgt werden können.PS

Quelle: Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)/Medienmitteilung, 17.03.2023

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