Im Jahr 2013 verabschiedete der Bundesrat den Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie, der zwei Hauptziele verfolgt: möglichst gute Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie zu schaffen und zu erhalten und der Schweizer Bevölkerung den physischen und bezahlbaren Zugang zu Produkten der Biomedizin zu gewährleisten.
Sechzehn Massnahmen zu drei Prioritäten
Der Masterplan 2022–2026 umfasst einen Katalog mit sechzehn sektorspezifischen Massnahmen rund um drei Schwerpunkte: Forschungsstandort Schweiz, Markteinführung innovativer Arzneimittel und Digitalisierung der Forschungs- und Gesundheitssektoren. Einige der bereits getroffenen Massnahmen werden weitergeführt und aktualisiert, etwa die Massnahmen zur Versorgungssicherheit. Die neuen Massnahmen beziehen sich insbesondere auf die vom Bundesrat festgelegten Schwerpunkte. Dazu gehören beispielsweise die einfachere Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung, die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Pharmaindustrie im Bereich der Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) oder die Stärkung der eMedikation.
Die Covid-19-Pandemie hat nicht nur gezeigt, wie wichtig der regelmässige Austausch zwischen dem Bund und den Akteuren aus Forschung und Industrie ist, sondern auch, wie entscheidend es ist, in der Schweiz eine starke Pharmaindustrie zu erhalten. So umfasst der Masterplan auch die Impfstoffstrategie des Bundes sowie neue Bestimmungen im Bereich der Arzneimittel und Medizinprodukte.
Runder Tisch für Stakeholder
Um sicherzustellen, dass die ergriffenen Massnahmen auch nachhaltig wirken, wird der Bundesrat mit den Stakeholdern alle zwei Jahre (geplant ist 2024 und 2026) einen runden Tisch organisieren und die Öffentlichkeit regelmässig über die Arbeiten informieren. Ebenfalls für 2024 vorgesehen ist eine Bewertung der erreichten Ziele, die dem Bundesrat als Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Verlängerung für die nächste Periode dienen wird.
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe wird weiterhin für das Projekt und die Zwischenbilanz zuständig sein. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), von Swissmedic, des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) zusammen.
Der Masterplan ist Teil der Legislaturziele 2019–2023 und trägt zur Umsetzung der Strategie Gesundheit2030 des Bundesrates bei.PS
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