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COVID-19: Die epidemiologische Lage erfordert vorerst keine Testpflicht für Reisende aus China

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 mit den Empfehlungen der EU bezüglich Massnahmen für Personen, die mit dem Flugzeug aus China einreisen, auseinandergesetzt. Vorerst wird keine Testpflicht für Reisende aus China eingeführt. Aufgrund der in China zirkulierenden Omikron-Varianten geht der Bundesrat gegenwärtig von einem geringen Risiko für die Bevölkerung in der Schweiz und für das schweizerische Gesundheitssystem aus. Der Bundesrat hat aber entschieden, Flugreisende von und nach China verstärkt über Hygienemassnahmen zu informieren. Zudem empfiehlt das BAG diesen Personen, eine Maske zu tragen.

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Grundlage für den Entscheid bildet die aktuelle epidemiologische Lage. Die Menschen in der Schweiz besitzen einen hohen Schutz vor einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung: Viele sind geimpft oder haben eine Infektion durchgemacht. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass das aktuelle Infektionsgeschehen in China eine erhöhte Gefahr für die Schweizer Bevölkerung und das Schweizer Gesundheitssystem darstellt. Bei den Varianten, die derzeit in China zirkulieren, handelt es sich gemäss heutigen Erkenntnissen um Omikron-Varianten, die in der Schweiz bereits stark verbreitet oder schon wieder rückläufig sind. Ausserdem ist die Viruszirkulation derzeit in der Schweiz so hoch, dass eine Testpflicht für eine vergleichsweise geringe Anzahl Personen, die direkt aus China mit dem Flugzeug einreisen, kaum einen Einfluss auf die Verbreitung des Virus in der Schweiz hat. Zudem ist das Risiko, dass in China neue, besorgniserregende Varianten entstehen, nicht höher als anderswo.

Fortlaufende Überwachung der Lage
Die Überwachung der epidemiologischen Lage in der Schweiz wird weitergeführt. Zu den Massnahmen gehören das bestehende Abwassermonitoring, das auch die Flughafenregionen und wichtige Tourismusregionen umfasst, das obligatorische Meldesystem (Tests, Fallzahlen, Hospitalisationen und Todesfälle), das Sentinella-Meldesystem und die Überwachung der Virenvarianten durch Sequenzierung von Abwasserproben und hospitalisierten Fällen. Die Schweiz klärt zudem ab, ob das Abwasser aller Flüge, die direkt aus China ankommen, gezielt nach neuen Virusvarianten überprüft werden soll. Die Schweiz arbeitet zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie eng mit der EU und den europäischen Staaten zusammen. Diese enge Zusammenarbeit ist eine wichtige Grundlage für die Pandemiebewältigung in der Schweiz. Mit den Massnahmen, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Januar beschlossen hat, trägt die Schweiz zur koordinierten Umsetzung von Empfehlungen bei, welche die Staaten der EU und des Schengen-Raums gemeinsam erarbeitet haben. Die Schweiz wird die weitere Entwicklung genau verfolgen, insbesondere bei der Identifikation neuer Virusvarianten und wird bei Bedarf Anpassungen der grenzsanitarischen Massnahmen prüfen. Die EU hat für Mitte Januar 2023 eine Überprüfung der Empfehlungen angekündigt.PS

Quelle: BAG/Medienmitteilung, 11.01.2023

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