Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Armeeapotheke, einen Impfstoff der Firma Bavarian Nordic gegen Affenpocken und das antivirale Arzneimittel Tecovirimat des Herstellers SIGA zu beschaffen. Bisher wurden in der Schweiz über 400 Fälle von Affenpocken registriert. Dabei handelt praktisch ausschliesslich um Männer – es sind nur drei Fälle von Infektionen bei Frauen bekannt. Am meisten betroffen sind die Kantone Waadt, Genf und Zürich.
Eine zentrale Beschaffung durch den Bund drängt sich auf, da die Firmen zurzeit nur Staaten beliefern. Beim Bund ist als Beschaffungsstelle dafür die Armeeapotheke vorgesehen, welche die Impfdosen anschliessend den Kantonen zur Verfügung stellt. Die definitive Beschaffung setzt die Zustimmung der Finanzdelegation voraus.
Die Kosten für das antivirale Arzneimittel und den Impfstoff sowie deren Anwendung für das zivile Gesundheitswesen belaufen sich auf rund 8.6 Millionen Franken. Die Kosten des Impfstoffs und der Verimpfung werden vom Eidgenössischen Departement des Innern übernommen, bis die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, dass die Obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernehmen kann.
Impfempfehlungen
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF und das BAG werden folgenden Risikogruppen eine Impfung empfehlen:
- Als präventive Impfung für MSM (Männer, die Sex mit Männern haben) und Trans-Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern.
- Als präventive Impfung für Personen, die aus beruflichen Gründen gegenüber Affenpockenviren exponiert sind (medizinisches Personal/Personal von Speziallaboratorien)
- Für Kontaktpersonen von erkrankten Personen. Damit sollen die Infektionsketten unterbrochen und auch Kinder, Schwangere und allfällige weitere Risikopersonen geschützt werden.
Sollte die Nachfrage die zur Verfügung stehenden Kontingente übersteigen, wäre eine Priorisierung der am stärksten gefährdeten Personen notwendig. Es können aktuell noch keine Angaben gemacht werden, wann der Impfstoff in die Schweiz geliefert werden kann. Im Moment ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Impfstoffe noch keine Zulassung seitens Swissmedic vorliegen wird. Eine Zulassung setzt einen Antrag der Herstellerinnen voraus, welcher bis anhin nicht eingereicht wurde. Es handelt sich deshalb um die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes und Arzneimittels. Dies ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch eine entsprechende Information derjenigen Personen voraus, welche die Impfung oder das Arzneimittel erhalten.
Das antivirale Arzneimittel Tecovirimat wird hauptsächlich bei schwerem Krankheitsverlauf eingesetzt, um den Verlauf zu mildern oder um Komplikationen zu reduzieren.
Armee: Ergänzung der Bestände – Einsparpotenzial dank gemeinsamer Beschaffung
Vor dem Hintergrund der dringenden Beschaffung für das zivile Gesundheitswesen wird die Armee gleichzeitig ihre Bestände mit Impfstoff der dritten Generation sowie dem antiviralen Arzneimittel gegen Pocken ergänzen. Dabei geht es nicht um eine Schutzmassnahme gegen Affenpocken, sondern darum, die Bereitschaft von Einsatzkontingenten bei einem Ausbruch der lebensbedrohlichen Pocken (Variola major) sicherzustellen.Der Impfstoff gegen Pocken und Affenpocken ist derselbe. Mit einer gemeinsamen Beschaffung für das zivile Gesundheitswesen und die Armee kann die Schweiz von besseren Konditionen profitieren.
Konkret wird die Armee 60000 Impfdosen des Pockenimpfstoffes und 500 Behandlungen des antiviralen Arzneimittels beschaffen. Die Anzahl der Impfdosen für die Armee basiert auf den Erfahrungen für Einsatzkontingente der Armee aus der Covid-19-Pandemie. Die Gruppe Verteidigung wird die Beschaffung ihrer Impfdosen und Therapeutika aus ihrem ordentlichen Budget finanzieren.PS