Das ist ganz einfach: Man muss nur die 3-2-1-Backup-Regel anwenden. Oder: Jede Arztpraxis muss überprüfen, ob ihr Datenverarbeitungssystem der 3-2-1-Backup-Regel genügt.
Durch diese Redundanz wird sichergestellt, dass selbst dann, wenn eine Kopie unzugänglich oder beschädigt wird, zwei weitere Kopien für die Wiederherstellung zur Verfügung stehen. Die Diversifizierung der Speichermedien minimiert die Wahrscheinlichkeit, alle Kopien gleichzeitig zu verlieren.
Arztpraxen mit einem eigenen lokalen Server
Arztpraxen, die traditionell mit Computern und einem lokalen Server arbeiten, genügen der 3-2-1-Backup-Regel, wenn sie lokal die Originaldatei auf dem internen Systemdatenträger speichern und zudem lokal ein vom Systemdatenträger getrenntes Backup machen. Dazu muss ein Backup kommen, das vom lokalen Standort geografisch getrennt ist. Geeignet dafür sind zeitgemässe Cloudbackups, wie sie in der Schweiz beispielsweise
Backup ONE anbietet.
Arztpraxen, die mit Cloudcomputing arbeiten
Arztpraxen, die mit Cloudcomputing arbeiten, haben das primäre Backup, mit dem sie arbeiten, bereits in der Cloud des Cloudanbieters. Damit der 3-2-1-Backup-Regel genügt wird, muss laufend noch auf einer Festplatte ein lokales externes Backup erstellt werden. In diesem Fall sind die Daten auch dann vorhanden, wenn das Internet ausfällt oder die Cloud nicht erreichbar ist. Dazu muss auch hier ein Backup kommen, das vom lokalen Standort geografisch getrennt ist. Geeignet dafür sind desgleichen zeitgemässe Cloudbackups, wie sie in der Schweiz beispielsweise
Backup ONE anbietet.
PS