Erdbeben gehören zu den grössten Risiken der Schweiz
Statistisch gesehen erlebt jede Person in der Schweiz im Laufe ihres Lebens mindestens ein Erdbeben, das ernste Schäden verursacht. Damit gehören Erdbeben neben Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken der Schweiz. Im Vergleich zu anderen Naturgefahren treten sie zwar seltener auf, können aber bedeutsame Schäden verursachen. Das nun veröffentlichte Erdbebenrisikomodell der Schweiz erlaubt es erstmals, die zu erwartenden Schäden fundiert zu beziffern. Während die Erdbebengefährdung abschätzt, wie oft und wie stark die Erde an bestimmten Orten in Zukunft beben könnte, beschreibt das Erdbebenrisiko die Auswirkungen auf Personen und Gebäude. Im Erdbebenrisikomodell werden dazu detaillierte Informationen zur Erdbebengefährdung, zum Einfluss des lokalen Untergrunds, zur Verletzbarkeit von Gebäuden sowie zu den betroffenen Personen und Werten kombiniert.
Städte Basel, Genf, Zürich, Luzern und Bern sind am meisten im Risiko
Das grösste Erdbebenrisiko besteht gemäss dem neuen Modell in dieser Reihenfolge für die Städte Basel, Genf, Zürich, Luzern und Bern. Zwar unterscheidet sich die Erdbebengefährdung in diesen Regionen, aber wegen ihrer Grösse befinden sich in allen fünf Städten zahlreiche Personen und Werte, die bei einem Erdbeben betroffen wären. Zudem verfügen diese Städte über viele, teils besonders verletzliche Gebäude, die oft auf einem weichen Untergrund stehen, der Erdbebenwellen verstärkt.
Es sind Milliardenschäden zu erwarten
Die meisten Gebäudeschäden infolge von Erdbeben sind in den Kantonen Bern, Wallis, Zürich, Waadt und Basel-Stadt zu erwarten. Auf sie entfallen rund die Hälfte der geschätzten finanziellen Verluste. Gemäss den Modellberechnungen ist zu erwarten, dass Erdbeben über einen Zeitraum von 100 Jahren allein an Gebäuden und ihren Inhalten wie Möbel einen wirtschaftlichen Schaden von 11 bis 44 Milliarden Schweizer Franken verursachen. Insgesamt würden etwa 150 bis 1’600 Personen ihr Leben verlieren und schätzungsweise 40’000 bis 175’000 kurz- bis langfristig obdachlos werden. Hinzu kommen Schäden an Infrastrukturen und Verluste durch weitere Folgen von Erdbeben wie Hangrutschungen, Feuer oder Betriebsunterbrüche. Diese sind allerdings noch nicht im Modell berücksichtigt. Das Erdbebenrisiko verteilt sich dabei nicht gleichmässig über die Zeit, sondern ist durch seltene, katastrophale Erdbeben dominiert, die meistens ohne Vorwarnung auftreten.
Karte «Erdbebenrisiko in der Schweiz»
Notwendige gesamtschweizerische Erdbebenversicherung ist im Kommen
Aufgrund der beunruhigenden Erkenntnisse des Erdbebenrisikomodells ist es ein Glück, dass das Eidgenössische Parlament den Bundesrat schon vor einiger Zeit mit der Motion
«Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» aufgerufen hat, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens zu schaffen. Und da geht es seitdem denn auch im gewohnt gemächlichen Schweizer Politiktempo vorwärts: Der Bundesrat hat am 9. November 2022 das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung für die Finanzierung von Erdbebenschäden zu erarbeiten.
Die Vorlage soll vorsehen, dass im Fall eines schweren Erdbebens alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten müssten. Wie das genau laufen soll, steht im Bericht
«Finanzierung von Gebäudeschäden im Falle eines Erdbebens» der «Arbeitsgruppe Eventualverpflichtung Erdbeben» von Bund, Kantonen und Verbänden.
Freiwillige Erdbebenversicherung
Bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzierung von Erdbebenschäden geht es um schwere Erdbebenereignisse mit einer Wiederkehrperiode von 500 Jahren. Für die häufigeren leichteren Erdbebenereignisse lohnt es sich derzeit und auch nach Inkrafttreten der Bundeslösung, eine freiwillige, auf den Wohnortkanton abgestimmte Erdbebenversicherung abzuschliessen. Der Grund: Das Erdbebenrisiko ist in den gängigen Gebäudeversicherungsangeboten je nach Kanton nur beschränkt oder gar nicht eingeschlossen.
PS