Der Bundesrat hat in seiner Botschaft die Vorgaben des neuen Artikels 118, 2b der Bundesverfassung respektiert und eine kohärente Umsetzung vorgeschlagen. Leider hat die SGK-S die Verfassung weniger ernst genommen und sich an den Interessen der Tabakindustrie orientiert. Wir bedauern, dass sie den Kinder- und Jugendschutz nicht konsequent umsetzen will. In der Herbstsession werden wir alles daran setzen, dass die Volksinitiative im neuen Tabakproduktegesetz verfassungsgetreu umgesetzt wird.
Die Gesundheitskommission missachtet mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung der Volksinitiative die Verfassung. Mit faulen Kompromissen für gewisse gedruckte Medien, Sponsoringmöglichkeiten und Ausnahmen für Zigarren werden «hemdsärmelig» die Interessen der Tabaklobby höher gewichtet als der Jugendschutz. Der Text des Verfassungsartikels ist klar: Tabakwerbung darf Kinder und Jugendliche nicht erreichen. Künftig weiterhin Sponsoring von Veranstaltungen oder Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten erlauben, ist jedoch nicht Augenmass bei der Umsetzung, wie die Kommission schreibt. Im Gegenteil, es verletzt den Willen von Volk und Ständen. Sponsoring, wenn auch im Zelt versteckt, bleibt Sponsoring. Entsprechend laden wir das Plenum des Ständerates in der Herbstsession dringend ein, sich am Volks- und Ständeentscheid zu orientieren und den Entscheid der Kommissionsmehrheit zu korrigieren.PS
Trägerschaft der Volksinitiative
Hinter der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» stehen die grossen Gesundheitsorganisationen der Schweiz. Dies sind insbesondere die Krebsliga, die Lungenliga, mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, die Stiftung Sucht Schweiz, die FMH, die Allianz Gesunde Schweiz, der Schweizerische Drogistenverband, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, Pädiatrie Schweiz, die Lungenfachärzte sowie die Kardiologen. Hinzu kommen die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und das Blaue Kreuz. Auch Swiss Olympic, der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz mit seinem welschen Pendant SER und das Kollegium für Hausarztmedizin haben sich der Initiative angeschlossen.