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In Zukunft nur noch digitale Rezepte

Das Parlament hat entschieden, dass Rezepte für Arzneimittel in Zukunft nur noch elektronisch ausgestellt und digital verschickt werden sollen. Bis es allerdings soweit ist, müssen noch einige Hürden überwunden werden.

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Sicher soll es sein, einfach anzuwenden und überall einlösbar: das elektronische Rezept, das der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse gemeinsam lancieren. Es wird über einen QR-Code ausgelesen, ist in der gesamten Schweiz gültig und erfüllt die vom Parlament erteilten Anforderungen an ein digitales Rezept. Handgeschriebene Rezepte werden damit der Vergangenheit angehören.

Bundesrat war dagegen
Der Bundesrat wollte Akteure im Gesundheitswesen nicht zu elektronischen Rezepten verpflichten, obwohl handgeschriebene Rezepte eine Fehlerquelle darstellen. Nun ist er gefordert – er muss einen Umsetzungsvorschlag auf Gesetzesstufe vorlegen und die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen. Und das kann dauern. So wird damit gerechnet, dass es mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, bis das Obligatorium in Kraft tritt.

Nachgefragt bei Ulrich Schaefer, Vorstand Digitalisierung Pharmasuisse:

Was sagen Sie zum Entscheid des Parlaments, dass in Zukunft Rezepte nur noch digital ausgestellt werden sollen?
Wir begrüssen jeden Schritt, der in Richtung Digitalisierung geht und nehmen den Entscheid grundsätzlich positiv wahr. Das grosse Aber: Eine Umsetzung von Obligatorien für welche die Voraussetzungen noch nicht vorhanden sind, ist schwierig und kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist hier auch eine gewisse Skepsis angebracht.

Wie nehmen Sie die Stimmung bei Ärzten und Apothekern wahr?
Bei Ärzten und Apothekern wird das elektronische Rezept ebenfalls begrüsst. Eine Grundforderung von uns allen ist, dass die Apothekenwahlfreiheit des Patienten weiterhin gegeben sein muss.

Welche Voraussetzungen müssen für die schweizweite Einführung eines voll digitalen Rezeptes erfüllt sein?
Die Voraussetzung basieren auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und bauen aufeinander auf. So kann etwa Punkt fünf nur eingeführt werden, wenn die ersten vier Punkte sichergestellt sind.
  1. Sicherstellung der Identität des ausstellenden Arztes (z.B. eID) mit einer digitalen Signatur auf dem Rezept-Dokument
  2. Garantie der Unveränderbarkeit des Rezepts
  3. Vermeidung einer missbräuchlichen mehrfachen Einlösung des Rezepts
  4. Wahlfreiheit der Apotheke für den Patienten
  5. Bereitstellung einer sicheren und verschlüsselten digitalisierten Übermittlung
  6. Integration in die bestehenden Primärsysteme bei Arzt und Apotheken
Wann ist mit einer Einführung zu rechnen?
Die produktive Umsetzung ist ab dem ersten Quartal 2024 geplant.

Wie wird die Übermittlung erfolgen?
Die eigentliche Übermittlung zur Apotheke wird in einer ersten Phase via standardisiertem QR-Code (analog dem Covid-Zertifikat) zunächst auf Papier erfolgen; der QR-Code kann dann in der Apotheke eingelesen werden. Ein zukünftiger Transportweg kann sicherlich auch das elektronische Patientendossier werden.

Aktuell gibt es verschiedene Pilotprojekte, um den Einsatz der Technologie zu testen. Diese Piloten wickeln in den meisten Fällen 'gerichtete' Rezepte ab, welche von Telemedizin-Anbietern im Auftrag der Patienten an ausgewählte Apotheken versandt werden.

Quelle: Medinside, 16.06.2023
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