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Kampf gegen Designerdrogen: Betäubungsmittelverzeichnis um 11 Einzelsubstanzen ergänzt

Um den Missbrauch neuer synthetischer Stoffe als Betäubungsmittel zu bekämpfen, verbietet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) weitere 11 Einzelsubstanzen. Mit Ergänzung der entsprechenden Verordnung per 31. März 2023 werden diese neuen psychoaktiven Substanzen den Betäubungsmitteln gleichgestellt: Herstellung und Handel sind illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes.

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«Designerdrogen» ist ein Sammelbegriff für verschiedene, unterschiedlich wirkende neue psychoaktive Substanzen, die im Labor durch Veränderungen immer wieder dem Zugriff durch das Gesetz entzogen werden. Die auch als «Research Chemicals» oder «Legal Highs» bezeichneten Stoffe sind ein grosses Gesundheitsrisiko: Es ist nicht bekannt, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirken, ob und wie stark sie abhängig machen und wie giftig sie sind, wenn sie wiederholt eingenommen werden. Wegen der ähnlichen Struktur mit kontrollierten Substanzen muss davon ausgegangen werden, dass der Konsum schädlich ist.

Mit der Aufnahme von bisher 276 Einzelsubstanzen und 15 Substanzgruppen (Derivaten) mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung in die Betäubungsmittelverzeichnisse wird die Verbreitung neuer Designerdrogen auf dem Schwarzmarkt und der Konsum potentiell gesundheitsgefährdender Stoffe wirkungsvoll bekämpft.

Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung erfolgt auf Antrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic. Zusammen mit anderen nationalen und internationalen Behörden bewertet Swissmedic laufend, ob neue synthetische Substanzen oder Substanzklassen missbräuchlich verwendet werden. Eine Aufnahme in das Verzeichnis der Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung soll auch verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designerdrogen wird.PS

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