Gesunde Menschen können gewisse Organe spenden, meist handelt es sich dabei um eine Niere, seltener um einen Teil der Leber. Laut dem Transplantationsgesetz darf eine lebende Person ein Organ spenden, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist, umfassend informiert wurde und frei und schriftlich zugestimmt hat. Es darf kein ernsthaftes Risiko für das Leben oder die Gesundheit bestehen. Auf Empfängerseite dürfen keine anderen therapeutischen Methoden mit vergleichbarem Nutzen zur Verfügung stehen.
Für die involvierten Fachpersonen sind Abklärungen rund um eine Lebendspende herausfordernd und medizin-ethische Richtlinien als Orientierungshilfe deshalb sinnvoll und geschätzt. Neue Entwicklungen in der medizinischen Praxis sowie Änderungen in den rechtlichen Grundlagen (Transplantationsgesetz und -verordnungen) haben eine Revision der 2008 in Kraft gesetzten Richtlinien notwendig gemacht. Die revidierten Richtlinien widmen sich den medizin-ethischen Fragestellungen und unterstützen das Fachpersonal insbesondere bei der psychosozialen Abklärung der Spender sowie bei deren Nachbetreuung.
Überkreuz-Lebendspende
Als nennenswerte Neuerung wird in den Richtlinien die sogenannte Überkreuz-Lebendspende behandelt, bei der zwei oder mehr Paare ein Organ «über Kreuz» spenden, weil innerhalb der Paare eine direkte Spende nicht möglich ist. Ebenfalls neu sind vertiefte Hilfestellungen für die Aufklärung von Spendern mit Wohnsitz im Ausland.
Die revidierten Richtlinien orientieren sich am aktuell geltenden rechtlichen Rahmen. Die Gesetzgebung ist jedoch im Wandel, eine weitere Teilrevision des Transplantationsgesetzes absehbar. Die SAMW-Richtlinien werden bei Inkrafttreten soweit nötig erneut angepasst. Die gedruckte Broschüre wird deshalb zu einem späteren Zeitpunkt produziert; vorläufig steht die revidierte Fassung ausschliesslich als PDF zur Verfügung.PS