Home/Neu sollen auch über 70-Jährige zur systematischen Darmkrebsvorsorge

Neu sollen auch über 70-Jährige zur systematischen Darmkrebsvorsorge

Früh erkannt, ist Dickdarmkrebs in den meisten Fällen heilbar. Doch aktuell deckt die obligatorische Grundversicherung nur Früherkennungsuntersuchungen bei 50- bis 69-Jährigen. Die Krebsliga reicht deshalb gemeinsam mit weiteren Organisationen bei der zuständigen Kommission einen Antrag zur Erhöhung der Alterslimite auf 74 Jahre ein.

Krebsliga Schweiz3.3.20231"
Zur Früherkennung von Dickdarmkrebs empfiehlt die Krebsliga alle zwei Jahre den Blut-im-Stuhl-Test (FIT) oder alle zehn Jahre die Darmspiegelung – idealerweise im Rahmen eines kantonalen Früherkennungsprogramms. Leider haben noch immer nicht alle Kantone in der Schweiz ein systematisches Darmkrebsscreening eingeführt und das trotz des belegten Nutzens solcher Programme. Doch die weissen Flecken auf der Karte füllen sich langsam: Im vergangenen Jahr sind Bern und Luzern hinzugekommen, anfangs Jahr Basel-Landschaft und im Kanton Thurgau ist die Einführung geplant. Für die Umsetzung sind in mehreren Kantonen die kantonalen oder regionalen Krebsligen zuständig.

Erhöhung der Alterslimite bis 74 Jahre
Derzeit ist die Kostenübernahme für Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs durch Art.12 der KLV auf die Altersgruppe der 50- bis 69-Jährigen beschränkt. Doch die meisten Fälle werden erst nach dem 70. Geburtstag diagnostiziert. Um der Bevölkerung in der Schweiz den Zugang bis zum Alter von 74 Jahren zu ermöglichen, unterbreitet die Krebsliga Schweiz nun, gemeinsam mit Partnerorganisationen, einen entsprechenden Antrag bei der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK). Mit einer Erhöhung der Alterslimite wäre die Schweiz auch im Einklang mit den internationalen Empfehlungen.PS

image
Abb. 1: In vielen deutschschweizer Kantonen fehlen organisierte Früherkennungsprogramme für Dickdarmkrebs nach wie vor. (Quelle: Swiss Cancer Screening)

Quelle: Krebsliga Schweiz/Medienmitteilung, 02.03.2023

Rosenbergstrasse 115
8212 Neuhausen am Rheinfall
Telefon: +41 52 675 51 74
info@docinside.ch
www.docinside.ch

Handelsregistereintrag
Firmenname: DOCINSIDE AG
UID: CHE-412.607.286

Über uns
Bankverbindung

Schaffhauser Kantonalbank
8200 Schaffhausen
IBAN: CH76 0078 2008 2797 0810 2

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-412.607.286

Kontakte

Dr. med. Adrian Müller
Betrieb und Inhalte
adrian.mueller@docinside.ch

Dr. med. Richard Altorfer
Inhalte und Redaktion
richard.altorfer@docinside.ch

Dr. med. Christine Mücke
Inhalte und Redaktion
christine.muecke@docinside.ch

Copyright © 2021 Alle Rechte vorbehalten.
Powered by Deep Impact / Spectra