Ziel beider Positionspapiere ist es, im Sinne der DIVI-Mission 2030, Kompetenz und Qualität in der klinischen Durchführung der Ernährung kritisch Kranker zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Bestimmung des Ruheenergieumsatzes, Steuerung der Proteinzufuhr und Bestimmung von Mikronährstoffspiegeln
Für das jetzt veröffentlichte Positionspapier (1) hat die DIVI-Sektion noch einmal alle aktuellen Empfehlungen zum Monitoring der Ernährungstherapie überprüft und schafft damit eine Brücke bis zur dann wieder angestrebten Aktualisierung der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM). Ganz praktisch sei man vorgegangen und empfiehlt u.a. Folgendes:
- Zur Bestimmung des Ruheenergieumsatzes die indirekte Kalorimetrie idealerweise täglich, insbesondere bei Patienten mit vorbestehender Malnutrition, einer voraussichtlichen Behandlungsdauer ≥ 7 Tage und/oder bei Adipositas (BMI > 30 kg/m2) einzusetzen.
- Bei Patienten mit vorbestehender Malnutrition oder Sarkopenie, einer voraussichtlichen Behandlungsdauer ≥ 7 Tage zur Verlaufsbeurteilung des Muskelmassenverlustes bzw. Steuerung der Proteinzufuhr den Harnstoff-Kreatinin-Quotienten regelmässig (z. B. 2-mal/Woche) oder den Sarkopenie-Index zu verwenden.
- Darüber hinaus werden für die Notwendigkeit der Bestimmung von Mikronährstoffspiegeln differenzierte Empfehlungen vorgenommen, die ein individualisiertes Vorgehen in der klinischen Praxis konkret ermöglichen sollen.
Ernährungstherapie nimmt in der Intensivmedizin eine immer wichtigere Rolle ein
«Die Ernährungstherapie nimmt in der Intensivmedizin eine immer wichtigere Rolle ein», ist Sektionssprecher Gunnar Elke überzeugt. Der Stellenwert spiegele sich zum Beispiel in den kürzlich veröffentlichten aktualisierten Empfehlungen der DIVI zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen 2022 wider (2). Hier wird empfohlen, dass ein Mitarbeiter mit einer ernährungsmedizinischen Qualifikation mindestens arbeitstäglich zur Verfügung stehen und eine Mitbetreuung durch Ernährungsmediziner oder Ernährungsfachkräfte bei speziellen Problemen, insbesondere in den höheren Versorgungsstufen 2 und 3, verfügbar sein sollte. «Dies ist ein kleiner Beitrag zur Definition von Mindeststrukturverbesserungen, wie sie ja auch von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in den drei definierten Stufen angestrebt werden», so Prof. Weimann, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie im Klinikum St. Georg, Leipzig und stellv. Sektionssprecher.
Im ersten Positionspapier der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) wurden im April 2022 konsensbasierte strukturierte Empfehlungen zur Erfassung und zum apparativen Monitoring des Ernährungsstatus von Patienten auf der Intensivstation und Intermediate Care Station gegeben (3).PS
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