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Rechnungskopie an Patienten: Kostendämpfungsmassnahme, aber für wen?

Entsprechend der vom Bundesrat verordneten Massnahme zur Dämpfung der Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung muss bei der Rechnungsstellung im System «Tiers payant» seit dem 1.1. 2022 zwingend eine Rechnungskopie an den Patienten übermittelt werden. Verstösse können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Jean-Michel Stampfli von der mediserv AG beantwortet einige Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden.

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Herr Stampfli, dieser Bundesratsbeschluss hat bei allen beteiligten Parteien, der Ärzteschaft, den Praxissoftwareherstellern, den Abrechnungsunternehmen und selbstverständlich auch bei den Patienten, zahlreiche Aktivitäten ausgelöst. Können Sie dies erläutern?
Obschon es bei fast allen bekannt war, dass die Übermittlung einer Rechnungskopie an Patienten im Tiers-payant-System obligatorisch ist, wurde diese Pflicht in den letzten Jahren von vielen nicht ernst genommen und teilweise auch ignoriert. Das Gesetz schreibt eine Rechnungskopie vor, erlaubt aber auch, ohne genaue Präzisierung, eine elektronische Variante (Art. 42 Abs. 3 KVG). Patienten, welche sich im Tiers payant daran gewöhnt hatten, ihrem Arzt zu vertrauen und von jeglichem administrativen Aufwand befreit zu sein, erhielten nun eine Rechnungskopie und fragten sich warum, oder wollen diese auch heute nicht.

Was sind die Herausforderungen für die Ärzteschaft?
Die Ärzteschaft musste dieser verbindlichen Auflage umgehend nachkommen, was einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand bedeutet. Denn der Versand der Honorarrechnung ist mit Druck- und Portokosten verbunden. Deshalb suchten viele Ärzte umgehend eine Möglichkeit, die Honorarrechnung an die Patienten elektronisch zu versenden. Teilweise war das aber gar nicht möglich, da die Praxissoftwareprogramm dafür nicht vorbereitet war oder man es nicht auf den neusten Stand gebracht hatte. Um eine Rechnungskopie elektronisch zu versenden, bedarf es zwingend einer aktuellen, gültigen E-Mail-Adresse der Patienten. Viele Praxen hatten es verpasst, diese bei ihren Patienten einzuholen und aktuell zu halten. Oder das benutzte Praxissoftwareprogramm hatte kein Feld, um diese zu erfassen, oder das Weiterleiten mit den Rechnungsdaten war nicht gewährleistet.

Was meinen Sie genau mit der Verifizierung der E-Mail-Adresse?
Viele Patienten haben heute eine oder mehrere persönliche E-Mail-Adressen. Die Aufgabe der Praxis ist es, die E-Mail-Adresse, an welche die Kopie der Honorarrechnung zu senden ist, zu erfragen und korrekt in der Praxissoftware zu erfassen. Ob diese E-Mail-Adresse dann überprüft wird oder versendete E-Mails beim korrekten Empfänger ankommen, obliegt der Praxis. Im Weiteren ist es wichtig, dass die Patienten ihr Einverständnis geben, auf dieser E-Mail-Adresse ihre Rechnungskopie zu empfangen. Dies sollte aus Gründen der Rechtssicherheit immer mit Unterschrift bestätigt werden. Ob diese Verifizierung den strengen Datenschutzanforderungen genügt, ist nicht restlos geklärt. Auf der anderen Seite wird durch ein Vorgehen, welches von den Patienten zusätzliche Authentifikationsschritte fordert, zum Beispiel sich auf einem Portal zu registrieren und die Rechnungskopien innerhalb einer bestimmten Frist von dieser Plattform herunterzuladen, die Zustellung der Rechnungskopie verkompliziert. Dazu entstehen auch hohe Kosten für die Ärzte, wenn die Patienten ihre Rechnungskopien auf diesem Weg nicht abholen, denn danach folgt der Versand der Rechnung per Post.

Welche Lösung bietet die FMH Services (Factoring) für diese Herausforderung?
Wir bieten der Ärzteschaft eine einfache und pragmatische Lösung. In der Kombination mit unserem Honorarabrechnungsdienst werden uns von der Praxis die Abrechnungsdaten inklusive der E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. So können wir den Patienten eine Rechnungskopie per E-Mail zustellen. Das ist für alle Beteiligten eine einfache, praktische und günstige Lösung.PS

Zur Person
Jean-Michel Stampfli ist Leiter Vertrieb & Vertriebsmarketing der mediserv AG*
*von der FMH Services Genossenschaft empfohlenes, rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Factoringunternehmen.

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