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Serie über die Vorsorge CV: Das Risiko der Teilinvalidität privat absichern!

Die staatliche Invalidenversicherung IV und damit auch die meisten Pensionskassen zahlen erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent eine Teilrente und ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze Invalidenrente. Die obligatorische Unfallversicherung dagegen zahlt bereits ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent eine Invalidenteilrente. Und jetzt kommt es: Laut der SUVA-Medienstelle waren 2023 von den neu zugesprochenen 1319 Invalidenrenten 1098 für Invalide mit einem Invaliditätsgrad bis 39 Prozent und nur 221 mit einem von der IV als rentenwürdig anerkannten Invaliditätsgrad von 40 Prozent und mehr. Diese Zahlen zeigen: Die Teilinvalidität ist offenbar ein häufiges Phänomen. Die IV-Medienstelle gibt auf Anfrage jedoch nicht bekannt, wie viele Teilinvalide wegen eines Invaliditätsgrads von unter 40 Prozent vom IV-Rentenbezug ausgeschlossen worden sind.

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Teilinvalidität führt zu hohen Einkommenseinbussen Die unfallbedingte Teilinvalidität führt ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent zu Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung. Dabei geht es bei der Teilinvalidität aber nur um Teilrenten. Die staatliche Invalidenversicherung IV dagegen zahlt erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent eine Teilrente von 25 Prozent einer Vollrente. Bei einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent gibt es von der staatlichen Invalidenversicherung keine IV-Rente. So oder so führt die unfallbedingte Teilinvalidität zu hohen Einkommenseinbussen.
Bei der krankheitsbedingten Teilinvalidität gibt es bis zum Invaliditätsgrad von 40 Prozent von der staatlichen Invalidenversicherung und damit von den meisten Pensionskassen keine Rentenleistung. Erst ab dem Invaliditätsgrad von 40 Prozent kommen sowohl bei der IV wie auch bei den Pensionskassen Teilrenten ins Spiel. Aber auch hier gilt: Eine krankheitsbedingte Teilinvalidität führt zu hohen Einkommenseinbussen. Teilinvalidität ist meist mit einem höheren Arbeitsmarktrisiko verbunden Kommt dazu: Wer teilinvalid und damit nicht vollinvalid ist, sollte auf dem Arbeitsmarkt entsprechend seinem Invaliditätsgrad weiterhin ein Teileinkommen erzielen. Aber die Erfahrung zeigt: Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden häufiger arbeitslos als gesunde Personen. Oft verlieren sie ihre Stelle, weil der Arbeitgeber mit den Leistungen nicht zufrieden ist. Teilinvalide haben dann zumeist einige Probleme, wieder eine neue Arbeit zu finden. Oder: Das Arbeitsmarktrisiko von Teilinvaliden ist allzu oft ziemlich hoch. Private Invalidenrente schafft Sicherheit Ärztinnen und Ärzte, die das Risiko der Einkommenseinbusse namentlich bei einer Teilinvalidität nach Krankheit oder Unfall absichern wollen, können eine von der Ärzteberatung ABC speziell für Ärzte konzipierte Versicherung für eine private Invalidenrente abschliessen. Die Versicherung ist als «Summenversicherung» ausgestaltet. Das heisst: Die vereinbarten Leistungen werden beim Eintreten des versicherten Schadenfalls garantiert ausbezahlt.
Die Versicherung für eine private Invalidenrente von angestellten und selbständigen Ärzten sollte aufgrund einer umfassenden Analyse der gesamten Vorsorgesituation massgeschneidert abgeschlossen werden.PS

Quelle: ABC Ärzteberatung, Medienmitteilung vom 17.04.2024

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